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Statuten

Art. 01

Unter dem Namen CHE TANGO besteht ein Verein mit Sitz in Bern
   
Zweck
 

Art. 02

Zweck des Vereins ist die Förderung des Tango Argentino in Bern und Umgebung, insbesondere durch:
 
  • Miete von Räumlichkeiten
  • Organisation von Kursen und Festen
Mittel
 

Art. 03

Die Tätigkeit des Vereins wird durch Mitgliederbeiträge finanziert.

Art. 04

Der Jahres-Mitgliederbeitrag beträgt für:
 
  • Mitglieder Fr. 80.—
  • Nichtverdienende Mitglieder Fr. 60.—
  • Gönner Fr. 120.--

Art. 05

Die Mitgliederversammlung legt die Jahresbeiträge fest.
   
  Der Vorstand kann Mitgliedern, die sich aktiv an der Vereinsorganisation beteiligen, den Jahresbeitrag ganz oder teilweise erlassen
   
Organisation
 

Art. 06

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung (MV).

Art. 07

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und wird von der MV gewählt.

Art. 08

Die Mitglieder des Vereins treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen MV.

Art. 09

Mit der Bezahlung des Jahresbeitrags wird die Mitgliedschaft erworben.

Art. 10

Der Austritt aus dem Verein ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Wenn ein Mitglied die Beiträge nicht bezahlt, gilt dies als Austritt.
 
Auflösung und Statutenänderung
 

Art. 11

Die Auflösung des Vereins und Statutenänderungen können von der MV mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
 

 

 

Ausgabe 01/06